Waffengesetz

Wenn ihr dem Link folgt, gelangt ihr zu dem aktuellen Waffengesetz.

Hier die aktuell gültigen Regelungen:

hwww.gesetze-im-internet.de/waffg_2002

 

Waffenrecht: Schießbuch
Bei Nachweisen über die Sportschützeneigenschaft fordern die Waffenbehörden vermehrt die Schießkladden an. Auch wir waren davon bereits betroffen. Die Waffenbehörde kann von jedem Waffenbesitzer einen Nachweis über die Sportschützeneigenschaft verlangen. Für diesen Nachweis ist jeder Waffenbesitzer selbst verantwortlich.  Dies gilt auch bei den Nachweisen über die regelmäßige Teilnahme am sportlichen Schießen bei der Beantragung einer WBK.

 

Wir appellieren auch in diesem Jahr an alle Waffenbesitzer ein Schießbuch zu führen! Bescheinigungen des Vereins werden für diesen Zweck nicht mehr ausgestellt!

 

Der Vorstand